Patienteninformation

 

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie/Dich reibungslos verläuft, bitten wir um Ihre/Deine Mithilfe.

 

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter +49 341 35123422 an (außerhalb der Sprechzeiten bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, wir rufen dann zurück) oder schreiben eine Email an info@psychotherapie-guenther.com

 

Gerne verständigen wir uns mit Ihnen/Dir auch auf Englisch!

 

Für die Anmeldung brauchen Sie bzw. brauchst Du zunächst keine Überweisung von einem Arzt.

 

Das Erstgespräch dient der Klärung organisatorischer Fragen und des Behandlungsanlasses. Zum Erstgespräch bringen Sie/bringst Du bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihre/Deine Krankenversicherungskarte
  • privat Versicherte überprüfen bitte ihren Vertrag auf die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen
  • falls vorhanden, bitte Vorbefunde und/oder ärztliche Berichte, Epikrisen, Zeugnisse sowie das gelbe U-Heft

 

In der Therapie arbeite ich überwiegend mit den Behandlungsmethoden der modernen Verhaltenstherapie. Die ambulanten Behandlungsleistungen erfolgen als Einzeltherapie unter der Einbeziehung von Bezugspersonen und bei Indikation bzw. nach Absprache ergänzend als Gruppentherapie.

 

Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bin ich auch zur Dürchführung von Hypnose, Autogenes Training (AT) sowie Relaxationsbehandlung nach Jacobson (PMR) bei Kindern und Jugendlichen berechtigt.

 

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen

 

Sitzungstermine (Einzel- oder Gruppentherapien), die nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder schriftlich). Wenn die Sitzung für Montag vereinbart ist, muss die Absage am vorausgehenden Freitag bis 15 Uhr vorliegen. Andernfalls wird auch bei Kassenpsychotherapien und unabhängig vom Grund der Verhinderung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar in Höhe von € 40,- fällig. Sofern es im Übrigen gelingt kurzfristig abgesagte Termine anderweitig zu vergeben kann unabhängig vom Rechtsanspruch auf ein Ausfallhonorar verzichtet werden.

 

Sollten Sie bzw. solltest Du weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre/Deine Kontaktaufnahme.